Immobilien ABC

Abschreibung

Wertverzehr des Gebäudes, der jährlich zu einem bestimmten Prozentsatz als steuerlicher Verlust im Rahmen der Absetzung für Abnutzung (AfA) geltend gemacht und wie Kosten (Werbungskosten) von den Einnahmen abgezogen bzw. gegen bestimmte Einkünfte verrechnet werden kann. Bemessungsgrundlage der AfA sind die Herstellungs- oder Anschaffungskosten, wobei die Gebäudeabschreibung mit dem Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung des Gebäudes beginnt. Bei Altbau- oder Denkmalobjekten gelten unter Umständen erhöhte Abschreibungssätze.

Alleinauftrag

Mit dem Immobilien-Alleinauftrag wird der Immobilienmakler von seinem Kunden für eine bestimmte Zeit (meistens für 6 Monate) schriftlich mit der Vermittlung eines Immobiliengeschäftes beauftragt.
Der allein beauftragte Immobilienmakler darf für den Fall, dass die Vermittlungstätigkeit trotz seiner zweckentsprechenden Bemühungen nicht zum Erfolg führen kann, weil der Auftraggeber den Alleinauftrag innerhalb der vereinbarten Frist widerruft oder das Immobiliengeschäft alleine oder mit Hilfe eines anderen Immobilienmaklers abschließt, die Verpflichtung des Auftraggebers zur Provisionszahlung ("Konventionalstrafe") vereinbaren.
Im Erfolgsfall, d.h. bei einem durch seine Tätigkeit herbeigeführten Zustandekommen des Rechtsgeschäftes, gebührt dem Immobilienmakler die vereinbarte Provision.

Annuitätendarlehen

sind die bei der Baufinanzierung meist verwendete Darlehensform. Die Bezeichnung stammt von der Art der Verzinsung und Tilgung der Darlehen mit einer gleichbleibenden Jahresleistung. Der Kreditnehmer zahlt dabei bis zur vollen Rückzahlung des Darlehens eine gleichbleibende Jahresleistung, die sich aus dem Zins- und Tilgungssatz in Prozent des Darlehens (Nominalbetrag) errechnet. Die Annuität wird je nach Vertrag in Vierteljahres- oder Monatsraten bezahlt.

Auflassung

Vereinbarung, dass das Eigentum des Verkäufers auf den Käufer übergeht.

Auflassungsvormerkung

Durch eine entsprechende Eintragung ins Grundbuch wird der Anspruch des Käufers auf Übertragung des Eigentums an dem Grundstück weitgehend gesichert und verhindert, dass etwa die Immobilie im Zeitraum zwischen der Bezahlung und der Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch ein zweites Mal veräußert wird. Die Auflassungsvormerkung ist quasi die Sicherheit für den Käufer, die im Grundbuch eingetragen wird.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

BAFA ist die Abkürzung für das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Es ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit Sitz in Eschborn bei Frankfurt am Main.
Das BAFA nimmt eine Vielzahl wichtiger Aufgaben wahr, die sich grob in folgende Bereiche unterteilen lassen:
  • Wirtschaftsförderung und Energiepolitik: Das Amt setzt Förderprogramme zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden um (Bundesförderung für effiziente Gebäude – BEG). Dies umfasst Zuschüsse für Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fensteraustausch oder Heizungsoptimierung. Auch Energieberatungen werden bezuschusst.
  • Außenwirtschaft und Ausfuhrkontrolle: Eine Kernaufgabe ist die Prüfung, ob die Ausfuhr bestimmter Güter genehmigungspflichtig und genehmigungsfähig ist, insbesondere im Hinblick auf Nonproliferation (Verhinderung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen) und die Kontrolle konventioneller Rüstungsgüter.
  • Klimaschutz und Krisenvorsorge: Das BAFA ist zuständig für die Zulassung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und wirkt an der Krisenvorsorge im Mineralölbereich mit.
  • Weitere Aufgaben: Dazu gehören auch die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und die Modernisierung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten. 

Bau-Berufsgenossenschaft

Wenn Familienangehörige, Verwandte, Nachbarn oder Kollegen beim privaten Hausbau anpacken, sind die Helfer des Bauherrn grundsätzlich bei der Bau-Berufsgenossenschaft wie echte Arbeitnehmer gegen die Folgen von Arbeitsunfällen versichert. Der Versicherungsschutz für die Helfer greift auch ohne Anmeldung, die spätestens eine Woche nach Baubeginn zu erfolgen hat. Wer die Anmeldung versäumt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 2.500 € rechnen. Der Beitrag beträgt für eine Helferstunde ca. 1,35 €. Die Versicherung des Bauherren und/oder des Ehegatten ist dagegen freiwillig und sollte schriftlich beantragt werden. Der Beitragssatz beträgt hier ca. 230 € pro Monat/ Person.

Bauerwartungsland

Ist im Flächennutzungsplan eine Fläche als Wohngebiet ausgewiesen, so handelt es sich um Bauerwartungsland. In der Regel ist damit zu rechnen, dass daraus Bauland wird. Sicher ist es jedoch nicht.

Baulastenverzeichnis

Auf Anordnung der Baurechtsbehörde sind Baulasten, ggf. aber auch altlastenrechtliche oder bodenschutzrechtliche Verpflichtungen des Grundstückseigentümers in ein bei der Gemeinde geführtes Verzeichnis einzutragen. Beispiel: Die Fläche eines Grundstücks ist als notwendiger Zugang zu einem anderen Grundstück gesichert.

Bauvoranfrage

Ist eine Anfrage bei der zuständigen Baugenehmigungsbehörde. Ob ein Grundstück überhaupt oder nach den Vorstellungen des Bauherrn bebaut werden kann, ist nicht immer eindeutig erkennbar. Vor Einleitung des eigentlichen Baugenehmigungsverfahrens kann daher zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens eine Vorprüfung beantragt werden. Die in der Bauvoranfrage gestellte Frage sollte so konkret sein, dass sie von der Bauaufsichtsbehörde verbindlich beantwortet werden kann. Der Bauvorbescheid ist drei Jahre gültig und kann um jeweils ein Jahr verlängert werden. Der Bauvorbescheid berechtigt nicht zur Ausführung des Vorhabens.

Bereitstellungszinsen/Bereithaltungszinsen

Bereitstellungszinsen werden vom Kreditgeber für nicht abgerufene Darlehensbeträge berechnet. Diese fallen in der Regel ab dem vierten Monat nach Abschluss des Darlehensvertrags an und betragen pro Monat üblicherweise 0,25 Prozent.

Darlehensvertrag

Vertrag über die Gewährung und Rückzahlung einer bestimmten Geldsumme. Das Darlehen kommt zustande durch einen Darlehensantrag sowie die Zusage (Bewilligung) der Bank.

Eigentümergrundschuld

Ist der Teil einer Grundschuld, die vom Grundpfandrechtsgläubiger nicht zur Befriedigung seiner Forderungen verwendet wird (wenn zum Beispiel der Grundschuldbetrag höher ist als die Restforderung). Eine Eintragung im Grundbuch erfolgt nur auf Antrag und nur soweit die Abtretung nicht ausgeschlossen wurde.

Auch kann ein Grundstückseigentümer sein eigenes Grundstück mit Grundpfandrechten belasten, um für etwaige Gläubiger eine Verwertung zu erschweren.

Eigentümerversammlung

In der Eigentümerversammlung wird über den Gebrauch des Sonder- und Gemeinschaftseigentums von Eigentumswohnungen und über deren Verwaltung entschieden. Beschlüsse, die gegen das Wohnungseigentumsgesetz oder die Gemeinschaftsordnung verstoßen, können innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung vor dem zuständigen Amtsgericht angefochten werden.

Einheitswert

Ein vom Finanzamt festgesetzter steuerlicher Richtwert für Grundstücke und Gebäude, auf dessen Basis u. a. die Grundsteuer und die Grunderwerbsteuer ermittelt werden.

Energieausweis

Die Energieausweispflicht besteht seit dem 01.Mai 2014 (EnEV 2014). Er soll Käufern und Mietern bei der Auswahl der Immobilie helfen und eine Vergleichbarkeit herstellen.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis (Gültigkeit 10 Jahre).
Es werden die Ergebnisse in Form einer Farbskala zwischen grün und rot dargestellt. Grün = guter Energiestandard, rot = schlechter Energiestandard

EU-Gebäuderichtlinie (EPBD)

Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) ist ein zentrales EU-Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors bis 2050, das verbindliche Mindeststandards setzt, den Weg zu Nullemissionsgebäuden ebnet, Sanierungsziele für den Gebäudebestand definiert (z.B. schlechteste 16% bis 2030) und neue Gebäude ab 2030 als Nullemissionsgebäude vorschreibt, wobei die Mitgliedstaaten sie bis Mai 2026 in nationales Recht umsetzen müssen (siehe auch GeG).
Wichtige Aspekte der neuen Richtlinie:
    • Ziel: Klimaneutralität des Gebäudebestands bis 2050 und massive Reduzierung des Energieverbrauchs.
    • Nullemissionsgebäude (ZEB): Neue öffentliche Gebäude ab 2028, alle Neubauten ab 2030 müssen Nullemissionsgebäude sein.
  • Sanierungsfahrplan:
    • Nichtwohngebäude: Die schlechtesten 16 % müssen bis 2030 und weitere bis 2033 saniert werden.
    • Wohngebäude: Durchschnittliche Energieverbrauchsreduktion um 16 % (bis 2030) und 20-22 % (bis 2035).
    • Umsetzung: Mindestens 55 % der Einsparungen sollen durch die Renovierung der unteren 43 % des Bestands erreicht werden.
  • Fossile Heizungen: Ab 2027 keine neuen Anreize mehr für fossile Heizkessel; Verbote sind möglich.
  • Solarenergie & Ladeinfrastruktur: Neue Gebäude müssen Solaranlagen-tauglich sein; Solaranlagen auf Parkplätzen und Ladepunkte werden gefördert.
  • Renovierungspass: Wird als Werkzeug für individuelle Sanierungsschritte und Förderungen eingeführt.
  • Frist: Umsetzung durch die Mitgliedstaaten bis 29. Mai 2026.
Was bedeutet das für Eigentümer?
  • Keine allgemeine Renovierungspflicht: Es gibt keine direkte Pflicht für jeden einzelnen Eigentümer, aber kollektive Ziele für den Gebäudebestand.
  • Planung: Der Renovierungspass wird Planungshilfe, und Fachleute müssen sich auf neue Anforderungen einstellen.
  • Förderung: Finanzielle Anreize für fossile Heizungen enden, neue werden für Effizienz erwartet.

Freistellungserklärung

Beim Bau von Eigentumswohnungen durch einen Bauträger sichert sich dessen Bank in der Regel durch eine Globalgrundschuld an allen Eigentumswohnungen ab. Werden einzelne Eigentumswohnungen in der Bauphase verkauft, so muss der Käufer häufig bereits vor Fertigstellung erste Teilzahlungen auf den Verkaufspreis leisten. Durch eine entsprechende Freistellungserklärung der Bank des Bauträgers wird sichergestellt, dass die gekaufte Wohnung nach Zahlung des vollen Kaufpreises von der Globalbelastung durch die Bank des Bauträgers freigestellt wird.

Gebäudeenergiegesetz (GeG) oder auch "Heizungsgesetz" (siehe auch EU-Gebäuderichtlinie)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch „Heizungsgesetz“ genannt, regelt die energetischen Anforderungen an Gebäude und leitet die Wärmewende ein, indem es den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen fördert und fossile Heizungen nach und nach ersetzt, um Klimaziele zu erreichen und Energieeffizienz zu steigern

. Es legt fest, dass neue Heizungen (ab 2024 in Neubaugebieten, später auch Bestandsgebäude) mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen müssen, sieht Übergangsfristen und technische Optionen vor (Wärmepumpen, Fernwärme, Hybridheizungen) und umfasst auch Regeln für Dämmung, Energieausweise und staatliche Förderungen, die den Austausch alter Öl- und Gasheizungen unterstützen.

  • Austauschpflicht: Alte, über 30 Jahre alte Öl- und Gasheizungen müssen unter bestimmten Bedingungen ausgetauscht werden, was mit Bußgeldern verbunden sein kann.
  • Technische Optionen: Neben Wärmepumpen sind z.B. Hybridheizungen, Solarthermie oder der Anschluss an Fernwärmenetze erlaubt. In bestimmten Gebieten sind wasserstofffähige Gasheizungen möglich.
  • Förderungen: Es gibt staatliche Zuschüsse (Grundförderung, Geschwindigkeits- und Einkommensbonus), die den Umstieg finanziell attraktiver machen sollen.
  • Ziele: Das GEG zielt darauf ab, die Abhängigkeit von fossilen Energien zu reduzieren, Klimaschutz zu stärken und Verbraucher vor Preissprüngen zu schützen.
  • Geltungsbereich: Es vereint frühere Gesetze wie EnEV und EEWärmeG und regelt Anforderungen für Neubau, Sanierung, Energieausweise und Energieeffizienz.

Gemeinschaftseigentum

Beim Kauf einer Eigentumswohnung wird auch so genanntes Gemeinschaftseigentum erworben, das allen Eigentümern gemeinsam gehört und für dessen Erhalt sie auch gemeinsam aufzukommen haben: zum Beispiel das Grundstück, Parkplätze, Treppenhaus und Flure, der Fahrradkeller, tragende Wände etc.

Grundbuch

Ein Register, was im Grundbuchamt geführt wird, in welches Grundstücksrechte eingetragen werden. Es ist in folgende Abteilungen unterteilt:
I. Eigentümer und Erbbauberechtigte
II. Lasten und Beschränkungen
III Grundpfandrechte (Hypotheken, Grundschulden)

Grunderwerbsteuer

Beim Erwerb inländischer Grundstücke ist die Grunderwerbsteuer zur Zeit in Höhe von 5 % der Gegenleistung zu zahlen (je nach Bundesland). Die Steuerschuld entsteht einmalig bei Abschluss des Kaufvertrages.

Grundpfandrecht

Die Hypothek und die Grundschuld sind so genannte Grundpfandrechte. Durch deren Eintragung ins Grundbuch erhalten Kreditgeber eine dingliche Sicherheit in Form eines Pfandrechts an einem Grundstück und dem damit verbundenen Gebäude. Dabei bestimmt die Reihenfolge der Eintragungen im Grundbuch (z.B. „2. Hypothek“), welche Forderung im Bedarfsfall zuerst zum Zug kommt.

Grundschuld

Die Grundschuld ist die übliche Absicherung einer Immobilienfinanzierung (Verpfändung des Grundstücks und des Gebäudes, dokumentiert durch Eintrag ins Grundbuch). Die Grundschuld bleibt – im Gegensatz zur Hypothek – auch bei fortlaufender Tilgung des Darlehens in voller Höhe bestehen, da sie von der zu sichernden Forderung unabhängig ist. Das hat für den Immobilienbesitzer oft den Vorteil, dass er die Grundschuld nach der Tilgung erneut für einen Kredit verwenden kann.

Gutachterausschuss

Der kommunale Gutachterausschuss ermittelt auf Grund von Kaufpreissammlungen verkaufter Grundstücke laufend Durchschnittswerte, die so genannten Bodenrichtwerte. In diesen kommt nicht zuletzt auch die Wohnqualität der Grundstücke zum Ausdruck („Lagewerte“). Zur Übersicht erstellt der Gutachterausschuss eine Karte, in der die Bodenrichtwerte eingetragen sind.

Kaufvertrag (Immobilien)

Ein Immobilienkaufvertrag ist ein notariell beurkundeter Vertrag, der alle Details zum Kauf eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstücks regelt, inklusive der Parteien, der genauen Objektbeschreibung (Grundbuchdaten), des Kaufpreises und Zahlungsmodalitäten, der Aufteilung der Nebenkosten sowie des Übergabedatums, um Käufer und Verkäufer rechtlich abzusichern, wobei die Eigentumsübertragung erst mit der Grundbucheintragung abgeschlossen ist.
Wichtige Inhalte eines Immobilienkaufvertrags
  • Vertragsparteien: Vollständige Namen, Adressen und Geburtsdaten von Käufer und Verkäufer.
  • Kaufgegenstand: Genaue Bezeichnung der Immobilie (Adresse, Grundbuchbezirk, Grundbuchblatt-Nummer), inkl. evtl. mitverkaufter Gegenstände (Möbel, Heizöl).
  • Grundbuchdetails: Belastungen wie Grundschulden oder Pfandrechte werden aufgeführt.
  • Kaufpreis: Genaue Höhe, Fälligkeit und Zahlungsmodalitäten (Bankverbindung).
  • Zahlungsabwicklung: Regelt, wann und wie der Kaufpreis gezahlt wird, oft mit Fälligkeitsvoraussetzungen.
  • Objektzustand & Mängel: Beschreibung des Zustands, oft „gekauft wie gesehen“, und Hinweis auf bekannte Mängel.
  • Gewährleistung: Haftungsausschluss für Mängel, wie sie üblich sind.
  • Kostenverteilung: Wer trägt Makler-, Notar- und Grundbuchkosten.
  • Übergabe: Zeitpunkt der Schlüsselübergabe und des wirtschaftlichen Übergangs.
  • Besondere Vereinbarungen: Details zu Einrichtungsgegenständen, Renovierungen oder Sondernutzungsrechten (bei Wohnungen). 
Der Ablauf
  • Entwurf:
    Der Notar erstellt einen Entwurf, der Käufer und Verkäufer vorab erhalten. 

  • Beurkundung:
    Der Vertrag wird beim Notartermin von beiden Parteien unterschrieben und damit rechtswirksam. 

  • Grundbucheintragung:
    Der Notar veranlasst die Eintragung der Auflassungsvormerkung und die Umschreibung im Grundbuch, was der eigentliche Eigentumsübergang ist. 

Ein Immobilienkaufvertrag muss notariell beurkundet werden, um gültig zu sein (gesetzliche Pflicht nach § 311b BGB). Der Notar sorgt für rechtliche Sicherheit, klärt über die Folgen auf und trägt eine Verantwortung für den Inhalt. Die Notarkosten (ca. 1,5-2 % des Kaufpreises) trägt in der Regel der Käufer.

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist eine deutsche Förderbank, die im Auftrag des Bundes die wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung fördert, indem sie zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für Bereiche wie Eigenheimbau, energetische Sanierung, Erneuerbare Energien, Altersvorsorge und Existenzgründung anbietet, wobei Anträge immer über eine Hausbank gestellt werden müssen.

Landesförderinstitut MV (LFI MV)

Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) ist die zentrale Förderbank des Landes. Es agiert als Geschäftsbereich der NORD/LB und unterstützt Investitionen sowie Modernisierungen in verschiedenen Sektoren.

Löschungsvormerkung

Die Löschungsvormerkung ist eine Vormerkung insbesondere zu Gunsten eines Grundpfandrechtgläubigers. Man sichert sich die Löschung eines im Rang vorgehenden Grundpfandrechts

Maklervertrag (siehe auch Reservierungsgebühr)

Ein Maklervertrag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen einem Auftraggeber (Verkäufer, Käufer oder Mieter) und einem Immobilienmakler, der sich verpflichtet, eine Immobilie zu vermitteln oder den Kontakt zu einem passenden Partner herzustellen – im Gegenzug erhält der Makler eine Provision. Seit 2020 ist für Immobilienverkäufe die Textform (z. B. E-Mail, Brief) gesetzlich vorgeschrieben, um die Rechte und Pflichten beider Seiten zu regeln, einschließlich Provision, Laufzeit und Kündigungsmodalitäten.
Wichtige Bestandteile eines Maklervertrages
    • Vertragsart: einfacher Maklervertrag, Makleralleinauftrag (nur ein Makler darf vermitteln) oder qualifizierter Alleinauftrag (mit mehr Pflichten).
    • Parteien: Vollständige Daten von Auftraggeber und Makler.
    • Objekt: Genaue Angaben zur Immobilie und dem vereinbarten Preis.
  • Provision: Höhe und wer sie zahlt (Käufer, Verkäufer, beide).
  • Laufzeit: Typischerweise 3 bis 6 Monate, oft mit Kündigungsfrist.
  • Pflichten: Konkrete Aufgaben des Maklers (Berichtspflicht) und des Auftraggebers (Unterlagen bereitstellen).
Arten von Verträgen
  • Verkäufer-Maklervertrag: Der häufigste Fall, wenn ein Eigentümer einen Makler beauftragt.
  • Käufer-Maklervertrag: Ein Suchender beauftragt einen Makler, eine bestimmte Immobilie zu finden.
  • Mietvertrag: Gilt auch für die Vermittlung von Mietobjekten, hier gilt seit 2015 die Textform.
Besondere Regelungen
  • Widerruf: Bei Fernabsatzgeschäften (z. B. online oder telefonisch abgeschlossen) besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
  • Kündigung: Unbefristete Verträge sind jederzeit kündbar, befristete nur mit wichtigem Grund außerordentlich oder nach Laufzeitende.
  • Provisionsanspruch: Setzt einen gültigen Vertrag, nachgewiesene Tätigkeit und Ursächlichkeit für den erfolgreichen Vertragsabschluss voraus.

Niedrigenergiehaus

Als Niedrigenergiehäuser werden Gebäude bezeichnet, die für die Raumheizung nur 30–70 kWh pro m2 und pro Jahr benötigen. Das entspricht 3–7 l Heizöl. Durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) werden Niedrigenergiehäuser in Deutschland zum Standard. Weitere wichtige Merkmale eines Niedrigenergiehauses sind u. a.: sehr gute Wärmedämmung der Außenwände, Fenster, Dächer, Kellerwände und Kellerdecken, die Reduzierung von Wärmebrücken und energiesparende Warmwasserbereitung.

Prolongation

Eine Prolongation ist die Verlängerung eines bestehenden Vertrages, meist einer Baufinanzierung, bei der der alte Vertragspartner die Laufzeit und oft die Zinskonditionen neu festlegt, was eine unkomplizierte Alternative zur Umschuldung darstellt, da meist nur die Zinsen angepasst werden und der Aufwand geringer ist. Der Begriff kommt vom lateinischen "prolongare" (verlängern) und wird auch bei Geldanlagen wie Festgeld genutzt, um die Laufzeit zu verlängern. 
Merkmale einer Prolongation (häufig bei Baufinanzierung)
    • Vertragsverlängerung: Die bestehende Finanzierung wird über die Zinsbindungsfrist hinaus verlängert.
    • Gleicher Partner: Die Verlängerung findet in der Regel bei derselben Bank statt.
    • Neue Konditionen: Meist werden nur die Zinsen neu verhandelt, während die Grundstruktur des Vertrags erhalten bleibt.
  • Geringer Aufwand: Es sind oft keine neuen Unterlagen oder Grundbucheinträge nötig, was Zeit und Kosten spart.
  • Alternative: Sie ist eine Alternative zur Umschuldung, bei der ein neuer Kreditgeber gesucht wird.
Wann wird eine Prolongation genutzt?
  • Wenn die Zinsbindungsfrist einer Baufinanzierung ausläuft und die Restschuld weiterfinanziert werden muss.
  • Bei Geldanlagen wie Festgeld, um das Kapital zu neuen Konditionen weiter anzulegen.

Wichtiger Hinweis: Sie müssen das Prolongationsangebot Ihrer Bank nicht annehmen. Sie können auch Angebote von anderen Banken einholen, um die beste Kondition zu finden.

Reservierungsgebühr

Eine Reservierungsgebühr beim Makler ist in Deutschland meist unzulässig, da der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden hat, dass solche Klauseln Kaufinteressenten unangemessen benachteiligen, wenn die Gebühr bei Nicht-Zustandekommen des Kaufs nicht erstattet wird und der Makler keine echte Gegenleistung erbringt. Makler verlangen diese Gebühr, um ein Objekt exklusiv zu halten, doch der BGH sieht darin eine unfaire Ungleichheit, da der Verkäufer immer noch abspringen kann, der Käufer aber die Gebühr verliert. Daher sollten Sie solche Gebühren vermeiden oder nur verlangen, wenn sie vollständig erstattungsfähig sind und an die Provision angerechnet werden, idealerweise mit einer klaren vertraglichen Regelung.

Sondereigentum

Zum Sondereigentum bei einer Eigentumswohnung gehören das Alleineigentum an einer bestimmten Wohnung (Wohnungseigentum) und das Teileigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (Balkon, Keller etc.).

Sondertilgung

Steht dem Bauherrn zusätzliches Geld zur Verfügung, etwa durch eine Erbschaft, das er nun für eine Sondertilgung nutzen will, ist das beim Bauspardarlehen problemlos möglich, beim Immobiliendarlehen der Bank während der Zinsbindungsfrist dagegen nur, wenn Sondertilgungen schon beim Abschluss des Kreditvertrages vereinbart wurden.

Sozialer Wohnungsbau

Im sozialen Wohnungsbau wird die umfangreichste öffentliche Förderung im Rahmen der Wohnungsbauförderung gewährt, z.B. für Familien mit geringem Einkommen.

Teilungserklärung

Die Teilungserklärung wird in § 8 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Es handelt sich um die Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass das Eigentum an dem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt ist.
Darin ist vermerkt, welche Gebäudeteile in Sondereigentum stehen und welche in Gemeinschaftseigentum.
Sondernutzungsrechte wie .z.B. Stellplätze werden ebenso festgehalten.

Tilgung

Regelmäßige Leistung des Darlehensnehmers zur Rückzahlung des Darlehens. Tilgungsaussetzung: Die Bank erklärt sich bereit, die vereinbarte Tilgung gegen Abtretung der Ansprüche aus einer Kapitallebensversicherung oder Bausparverträgen auszusetzen. In dieser Zeit der Aussetzung erhält die Bank nur die vereinbarten Zinsen.

Umschuldung

Eine Umschuldung nach Ablauf der Zinsbindung (Festzinsablauf) bietet 2026 die Chance, durch einen Bankenwechsel bessere Konditionen zu sichern als bei einer bloßen Verlängerung (Prolongation) beim aktuellen Institut.
Zentrale Fakten zur Umschuldung 2026
  • Keine Vorfälligkeitsentschädigung: Nach offiziellem Ende der Zinsbindung oder nach einer Laufzeit von 10 Jahren (gemäß § 489 BGB mit 6 Monaten Kündigungsfrist) fällt keine Entschädigungszahlung an die Bank an.
  • Zinssituation: Experten prognostizieren für 2026 Hypothekenzinsen im Bereich von ca. 5,9 % bis 6,4 %. Ein Vergleich lohnt sich bereits ab einer Zinsdifferenz von 0,2 Prozentpunkten.
  • Fristen: Banken informieren meist 3 Monate vor Ablauf über neue Konditionen. Es ist jedoch ratsam, bereits 3 bis 6 Monate vorher Angebote zu vergleichen.
Ablauf und Optionen
  1. Vergleich: Angebote verschiedener Banken über uns einholen.
  2. Forward-Darlehen: Falls der Festzins erst in bis zu 36 Monaten abläuft, können aktuelle Zinsen gegen einen geringen Aufschlag für die Zukunft reserviert werden.
  3. Nebenkosten: Bei einem Bankenwechsel fallen Kosten für die Grundschuldabtretungbeim Notar und Grundbuchamt an (meist wenige hundert Euro), die jedoch oft durch die Zinsersparnis gedeckt werden.
Vor- und Nachteile im Überblick:
Merkmal Umschuldung (Bankwechsel) Prolongation (bei Hausbank)
Zinsen Meist günstiger durch Wettbewerb Oft höher („Bequemlichkeitsaufschlag“)
Aufwand Neue Bonitätsprüfung & Unterlagen nötig Sehr gering, meist nur Unterschrift
Flexibilität Tilgungsrate & Laufzeit neu verhandelbar Oft eingeschränkt
Kosten Grundbuch- & Notarkosten fallen an Keine zusätzlichen Gebühren

Tipp: Prüfen Sie Ihren aktuellen Vertrag frühzeitig. Sollte die Inflation 2026 stabil unter 2 % bleiben, könnten Leitzinssenkungen der EZB die Konditionen für Neukredite weiter begünstigen.

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Der Erwerber eines Grundstücks oder Erbbaurechtes darf erst in das Grundbuch eingetragen werden, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts vorliegt. Das heißt, dass der Erwerber die Grunderwerbsteuer entrichtet hat.

Verkehrswert

Marktwert eines (un-)bebauten Grundstücks an einem bestimmten Stichtag.

Volltilger

Bei dieser Darlehensart fallen Laufzeit- und Zinsbindungsende zusammen. Das bedeutet, dass das Darlehen zum Ablauf der Zinsbindungsfrist vollständig zurückgezahlt ist.

Vorkaufsrecht

Ist ein Grundstück durch ein Vorkaufsrecht belastet, so hat der Eigentümer dem Berechtigten das Grundstück anzubieten, wenn er einen Verkauf an einen Dritten beabsichtigt. Das Vorkaufsrecht wird im Grundbuch eingetragen. Es bestehen auch gesetzliche nicht eingetragene Vorkaufsrechte, zum Beispiel der Gemeinden (§24 ff BauGB).

Vorlasten

Sind diejenigen Rechte im Grundbuch, die einem neu einzutragenden Recht (z.B. einer Grundschuld) im Rang vorgehen. Als Beispiele seien Wohnrechte oder Nießbrauch genannt.

Vorvertrag (siehe auch Kaufvertrag)

Ein Vorvertrag für einen Immobilienkauf ist eine rechtlich bindende Vereinbarung, die Käufer und Verkäufer schließen, um sich den späteren Abschluss des Hauptkaufvertrags zu sichern, wenn noch Details (wie Finanzierung) geklärt werden müssen. Er regelt wichtige Eckdaten (Kaufpreis, Objektbeschreibung, Zahlungsmodalitäten) und schafft Sicherheit, ist aber nur bei notarieller Beurkundung rechtswirksam und durchsetzbar. Der Vorvertrag ermächtigt die Parteien, auf Abschluss des Hauptvertrags zu klagen, nicht aber direkt auf die Erfüllung der Kaufpflichten, und ist oft mit Bedingungen (z. B. Finanzierungszusage) versehen, die einen Rücktritt ohne Schadensersatz ermöglichen.

Achtung: Ein Vorvertrag ohne notarielle Beurkundung ist rechtlich mangels Durchsetzbarkeit "wertlos".

Vorwegbeleihung/Vorwegbeleihungsvollmacht

Grundstücke dürfen grundsätzlich nur vom Eigentümer mit Grundpfandrechten belastet werden. Um dem Käufer eines Grundstückes eine Beleihung zugunsten des finanzierenden Kreditinstitutes zu ermöglichen, kann (muss) der Verkäufer eine Vorwegbeleihungsvollmacht erteilen. Dies geschieht üblicherweise im notariellen Kaufvertrag. Hier ist auf die betragsmäßige Begrenzung der Vollmacht zu achten - diese sollte auch die vom finanzierenden Kreditinstitut verlangten Zinsen und Nebenleistungen abdecken, ansonsten kann es Probleme geben.

Werbungskosten

Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind bestimmte Aufwendungen (z. B. Darlehenszinsen, Disagio, Abschreibungen, Bewirtschaftungskosten, Reisekosten etc.) steuerlich abzugsfähige Werbungskosten.

Wertermittlung
Dient der Ermittlung des Verkehrswertes, der häufig die Grundlage für den Kaufpreis eines Hauses bildet und der Ermittlung des Beleihungswertes. Unter Beleihungswert wird der dauerhafte Wert verstanden, dieser dient der Ermittlung der Beleihungsgrenze sowie der längerfristigen Risikobeurteilung.

Wohnwirtschaftliche Verwendung

Wird das Bausparguthaben innerhalb der gesetzlichen Bindungsfrist ausgezahlt, muss die wohnwirtschaftliche Verwendung des Zahlbetrags nachgewiesen werden. Die gesetzliche Bindungsfrist beträgt sieben Jahre bei Inanspruchnahme von Wohnungsbauprämie und/oder Arbeitnehmersparzulage für vermögenswirksame Leistungen. Als wohnwirtschaftliche Verwendung zählen z. B. Kauf eines Bauplatzes oder einer Immobilie, Neu-, An- und Umbau, Renovierung, Modernisierung, Umschuldung von Wohneigentum. Das Bauspardarlehen muss immer wohnwirtschaftlich verwendet werden.

Widerrufsrecht/-belehrung

Seit dem 13. Juni 2014 gilt das neue Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge. Demnach ist jeder „außerhalb von Geschäftsräumen“ geschlossene Vertrag belehrungspflichtig und innerhalb 14 Tagen nach Abschluss widerrufbar.

Alle Angaben ohne Gewähr! Stand Januar 2026